Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereitzustellen. Dieser Informationspflicht kommt das Merkblatt in der bereitgestellten PDF-Datei nach.
Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung
Am 25. Mai 2018 tritt sie in Kraft, die neue DSGVO! Das hat auch breite Auswirkungen auf die Vereine. Sie müssen genau festlegen, wer Zugang zu Daten bekommen darf und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. All das ist zu protokollieren. Der Verein hat gegenüber seinen Mitgliedern eine Informationspflicht über die gespeicherten Daten. Wer seine gespeicherten Daten übermittelt bekommen möchte, kann eine Auskunftsanfrage unter datenauskunft@tvloessel.de stellen.
Der Landessportbund gibt in seinem Portal www.vibss.de Auskunft über alle Fragen bezüglich der neuen Datenschutz-Grundverordnung.
Die Datenschutzordnung des TV Lössel tritt ab dem 25.05.2018 in Kraft.
Einzelheiten finden Sie links auf der Menüleiste.